Schutzraum für Ihre WEG
Wir bauen vorhandene Kellerräume Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft zu normkonformen Schutzräumen um. Den Beschluss bereiten wir rechtssicher vor, und im Alltag bleiben die Räume ganz normal nutzbar.
Warum jede WEG jetzt handeln sollte
Die Sicherheitslage in Europa hat sich verändert. Ein eigener Schutzraum schützt die Bewohner vor Splittern, Trümmern, Druckwellen und ABC-Gefahren. Wie weit der Schutz im Einzelfall reicht, prüfen wir vorab für Ihr Gebäude.
Schutz für alle Bewohner
Eigentümer und Mieter finden im Krisenfall gemeinsam Schutz. Geplant wird nach Norm, mit ABC-, Splitter- und Druckschutz.
Rechtssicher umgesetzt
Von der Beschlussfassung bis zur Gemeinschaftsordnung: mit geprüften Musterdokumenten und juristischer Begleitung.
Steuerlich planbar
Bei vermieteten Wohnungen sind Teile der Investition über die gestufte AfA (2 bis 6 %) absetzbar. Zu möglichen Förderungen geben wir Ihnen Hinweise.
Der Weg zum Schutzraum in der WEG
Gemeinschaftseigentum rechtssicher als Schutzraum organisieren
Bei einem Schutzraum in einer Wohnungseigentumsanlage greifen technische Planung und WEG-Recht ineinander. Deshalb klären wir die Nutzung des Gemeinschaftseigentums zusammen mit den nötigen Beschlüssen und Regelungen.
Gemeinschaftseigentum und Nutzungsrechte
Zunächst prüfen wir, wem die vorgesehenen Flächen rechtlich zugeordnet sind und welche Sondernutzungsrechte bestehen. Danach legen wir fest, wie Zugang, Alltagsnutzung und Nutzung im Ereignisfall geregelt werden.
Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
Ob Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung angepasst werden müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir dokumentieren den Regelungsbedarf und stellen passende Muster für Beschluss und vertragliche Umsetzung bereit.
Hinweis: Die Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die verbindliche Gestaltung erfolgt durch spezialisierte Rechtsanwälte.
Vom Vorschlag zum wirksamen WEG-Beschluss
Die meisten Vorhaben scheitern an der Beschlussfassung, nicht an der Technik. Deshalb bekommen Sie von uns nicht nur die bauliche Bewertung, sondern auch die Unterlagen, die eine Eigentümerversammlung tatsächlich braucht.
Was beschlossen werden muss
Die Einrichtung eines Schutzraums ist regelmäßig eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Zu beschließen sind üblicherweise die Maßnahme selbst, die Vergabe, die Finanzierung und die Nutzungsregelung für den Raum im Alltag und im Ereignisfall.
Wer die Kosten trägt
Die Verteilung richtet sich nach dem gefassten Beschluss, der Gemeinschaftsordnung und den gesetzlichen Vorgaben, in der Regel nach Miteigentumsanteilen. Bei vermieteten Wohnungen sind Teile der Investition über die gestufte AfA absetzbar.
Wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist
Für diesen Fall liegt eine Muster-Beschlussvorlage für die Zweitversammlung bereit, die ohne Anwesenheitsquorum beschlussfähig ist. Ebenso Ladung, Duldungsschreiben und ein Nachtrag zum Verwaltervertrag.
Was Sie dafür von uns bekommen
Die Machbarkeitsstudie liefert Raumempfehlung, Schutzplatzzahl, Kostenrahmen und den dokumentierten Regelungsbedarf. Diese Unterlage können Sie der Versammlung direkt vorlegen.
Häufige Fragen zum Schutzraum in der WEG
Wie wird ein Schutzraum in der WEG beschlossen?
Ein Schutzraum ist eine bauliche Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum. Darüber beschließt die Eigentümerversammlung. Wir stellen Ihnen rechtssichere Muster für Beschlussvorlage, Ladung und Zweitversammlung zur Verfügung.
Wer trägt die Kosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Die Kosten werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen verteilt. Die genaue Verteilung regeln Beschluss und Gemeinschaftsordnung. Bei vermieteten Wohnungen sind Teile der Investition über die gestufte AfA (2 bis 6 %) steuerlich absetzbar.
Kann der Schutzraum im Alltag genutzt werden?
Ja. Der Raum bleibt im Alltag normal nutzbar, etwa als Wasch-, Fahrrad- oder Hobbyraum. Im Krisenfall wird er in rund einer Stunde zum Schutzraum.
Kann Gemeinschaftseigentum als Schutzraum genutzt werden?
Ja, gemeinschaftliche Kellerräume kommen grundsätzlich in Frage. Vor Planung und Beschluss prüfen wir für Ihr Objekt, wem die Flächen zugeordnet sind, welche Nutzungsrechte bestehen, ob die Bausubstanz geeignet ist und wer den Raum nutzen soll.
Welche Mehrheit braucht der Beschluss für einen Schutzraum?
Die Einrichtung eines Schutzraums ist regelmäßig eine bauliche Veränderung im Sinne des § 20 WEG. Welche Mehrheit genügt, hängt von Beschlussinhalt, Gemeinschaftsordnung und Umfang der Maßnahme ab. Die Machbarkeitsstudie benennt den konkreten Beschlussbedarf. Die verbindliche Bewertung übernehmen spezialisierte Rechtsanwälte.
Wie viele Schutzplätze entstehen in unserer Wohnanlage?
Die Kapazität ergibt sich aus der nutzbaren Fläche, nicht aus der Zahl der Bewohner. Als Richtwert gilt rund 1 m² je Schutzplatz, abzüglich einer Pauschale je Raum. Mit dem Schutzplatz-Kalkulator ermitteln Sie die maximale Platzzahl für Ihre Kellerräume in wenigen Minuten.
Wie lange dauert der Weg von der Idee bis zum fertigen Schutzraum?
Die kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Planung und WEG-Beschluss dauern meist 1 bis 3 Monate, je nach Turnus Ihrer Eigentümerversammlung. Die reine Bauzeit beträgt 1 bis 3 Wochen.
Müssen Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung geändert werden?
Das hängt von der bestehenden Rechtslage und dem Nutzungskonzept ab. Je nach Objekt genügen ein WEG-Beschluss und Nutzungsvereinbarungen, oder es sind weitergehende Anpassungen nötig. Unsere Grundlagenermittlung benennt den konkreten Regelungsbedarf. Die verbindliche Einzelfallprüfung erfolgt juristisch.
Andere Ausgangslage?
Für Eigentümer ganzer Häuser ohne Eigentümergemeinschaft.
Schutzraum für MieterDas Thema bei Vermieter oder Hausverwaltung ansprechen.
Schutzraum für Ihre WohnungWas Bewohner in der Wohnung selbst tun können.
Schutzkeller instand setzenWenn im Haus noch ein alter Schutzraum vorhanden ist.
Schutzraum für Ihre WEG prüfen lassen
Fordern Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sie ist unverbindlich und auf Ihre Wohnanlage zugeschnitten.
Jetzt kostenlos anfragen